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Letzte Änderung am 23.12.05

Berufsausbildung:
In Deutschland ist es leichter, hoch komplizierte Kapitalmarktprodukte zu verkaufen, als eine Pommesbude zu eröffnen

Von Peter Edinger, Ex-Vorstandsmitglied im Bundesverband Finanz- Planer, Bielefeld

In Deutschland ist es leichter, hoch komplizierte Kapitalmarktprodukte zu verkaufen, als eine Pommesbude zu eröffnen. Dem freien Handelsvertreter als Vermittler von Kapitalanlagen reicht ein Gewerbeschein. Der Pommesverkäufer braucht zusätzlich noch eine Gaststättenkonzession, zu der auch ein Gesundheitszeugnis gehört.

Eines gilt für beide: Ob die Verkäufer etwas von ihren Produkten verstehen, merkt der Kunde erst, wenn er gekauft hat. Der große Unterschied: Beim einen wirft er drei Mark in den Abfalleimer, beim anderen wird ihm vielleicht erst nach Jahren bewusst, dass er viele tausend Mark in den Wind schreiben kann.

Schuld daran ist der Staat, der sich nach wie vor nicht dazu durchringen kann, Mindestanforderungen an die Qualifikation von Finanzdienstleistern zu stellen. Zwar gibt es eine Empfehlung der Europäischen Union (EU), aber die ist nicht verpflichtend. An einer Richtlinie zur Qualifikation arbeitet die EU noch. Die muss dann in deutsches Recht umgesetzt werden, was Jahre dauern kann. Zwar gibt es zurzeit Anzeichen, dass eine frühere Bundesratsinitiative wieder belebt wird. Doch was daraus wird, steht noch in den Sternen. Also müssen Anleger weiterhin darauf vertrauen, dass der Vertreter an ihrer Haustür weiß, was er verkauft.

Finanzvermittlungsfirmen stellen seit Jahren heraus, wie toll doch mittlerweile die Ausbildung ihrer Mitarbeiter geworden ist. Doch ein Blick in die Tabelle (unten) zeigt: häufig wird hausintern ausgebildet. Welche Qualität diese Ausbildung hat, entzieht sich meist einer standardisierten öffentlichen Prüfung. Derweil blickt der Anleger weiterhin ratlos auf die mit phantasievollen Tätigkeitsbezeichnungen bedruckte Visitenkarte seines Gegenübers.

Am ehesten kann er sich noch etwas vorstellen unter einem Bank-, Versicherungs- oder Immobilienkaufmann. Das sind staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Diese Kaufleute können sich weiterbilden und nach zwei Jahren Tätigkeit in ihrem Beruf die IHK-Prüfung zum Bank-, Versicherungs- oder Immobilienfachwirt absolvieren. Speziell auf Allfinanzvermittler zugeschnitten ist der Fachwirt für Finanzdienstleistungen, wobei die Prüfungsvoraussetzungen gleich sind. Zum Teil können andere oder fehlende Berufsabschlüsse durch Ersatzzeiten kompensiert werden.

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