Berufsausbildung:
In Deutschland ist es leichter, hoch komplizierte Kapitalmarktprodukte zu
verkaufen, als eine Pommesbude zu eröffnen
Von Peter Edinger,
Ex-Vorstandsmitglied im Bundesverband Finanz- Planer, Bielefeld
In
Deutschland ist es leichter, hoch komplizierte Kapitalmarktprodukte zu verkaufen,
als eine Pommesbude zu eröffnen. Dem freien Handelsvertreter als Vermittler
von Kapitalanlagen reicht ein Gewerbeschein. Der Pommesverkäufer braucht
zusätzlich noch eine Gaststättenkonzession, zu der auch ein Gesundheitszeugnis
gehört.
Eines gilt für beide: Ob die Verkäufer etwas von
ihren Produkten verstehen, merkt der Kunde erst, wenn er gekauft hat. Der große
Unterschied: Beim einen wirft er drei Mark in den Abfalleimer, beim anderen wird
ihm vielleicht erst nach Jahren bewusst, dass er viele tausend Mark in den Wind
schreiben kann.
Schuld daran ist der Staat, der sich nach wie vor nicht
dazu durchringen kann, Mindestanforderungen an die Qualifikation von Finanzdienstleistern
zu stellen. Zwar gibt es eine Empfehlung der Europäischen Union (EU), aber
die ist nicht verpflichtend. An einer Richtlinie zur Qualifikation arbeitet die
EU noch. Die muss dann in deutsches Recht umgesetzt werden, was Jahre dauern kann.
Zwar gibt es zurzeit Anzeichen, dass eine frühere Bundesratsinitiative wieder
belebt wird. Doch was daraus wird, steht noch in den Sternen. Also müssen
Anleger weiterhin darauf vertrauen, dass der Vertreter an ihrer Haustür weiß,
was er verkauft.
Finanzvermittlungsfirmen stellen seit Jahren heraus, wie
toll doch mittlerweile die Ausbildung ihrer Mitarbeiter geworden ist. Doch ein
Blick in die Tabelle (unten) zeigt: häufig wird hausintern ausgebildet. Welche
Qualität diese Ausbildung hat, entzieht sich meist einer standardisierten
öffentlichen Prüfung. Derweil blickt der Anleger weiterhin ratlos auf
die mit phantasievollen Tätigkeitsbezeichnungen bedruckte Visitenkarte seines
Gegenübers.
Am ehesten kann er sich noch etwas vorstellen unter einem
Bank-, Versicherungs- oder Immobilienkaufmann. Das sind staatlich anerkannte Ausbildungsberufe.
Diese Kaufleute können sich weiterbilden und nach zwei Jahren Tätigkeit
in ihrem Beruf die IHK-Prüfung zum Bank-, Versicherungs- oder Immobilienfachwirt
absolvieren. Speziell auf Allfinanzvermittler zugeschnitten ist der Fachwirt für
Finanzdienstleistungen, wobei die Prüfungsvoraussetzungen gleich sind. Zum
Teil können andere oder fehlende Berufsabschlüsse durch Ersatzzeiten
kompensiert werden.
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